Hier können Sie alle wichtigen Informationen zur Haftung nachlesen. Aufgrund dieser sind unsere Kunden für Schäden, die durch unsere Firma verursacht
werden abgesichert.
Selbstverständlich legt unser Personal stets große Sorgfalt und Umsichtigkeit an den Tag, wenn es um den Transport Ihres Eigentums geht. Jedoch sollten
unseren Kunden die Haftungsbestimmungen bekannt sein.
Haftung bei Umzug und Transport
Bitte beachten Sie neben den Haftungsbestimmungen auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Haftungsbestimmungen als Umzugsfirma
Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarungen, Transportversicherung § 451g HGBHaftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entsteht (Obhutshaftung).Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfristen auf Umstände beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 613,55 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. – Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. – Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:1.Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
2.Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden.
3.Kartons, die durch den Kunden selber verpackt wurden und nicht durch den Möbelspediteur.
4.Behandeln, verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender.
5.Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern.
6.Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, dofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
7.Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
8.Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in den Ziffern 1-8 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsauschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.